(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Teil A und B gelten gegenüber den Kunden (Verbraucher und Unternehmer) für sämtliche von der Strategy Compass GmbH (Anbieter) angebotenen Lieferungen und Leistungen. Die Angebote von Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB und der jeweiligen Lizenzbedingungen. Dabei gehen die Lizenzbedingungen den AGB vor.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere in den Allgemeinen Bedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Änderungen dieser AGB werden den Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.
(1) Die Bestellung erfolgt per Telefon, Brief, oder E-Mail. Ein wirksamer Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter oder dem Beginn der gemeinsamen Projektumsetzung gegenüber dem Kunden zustande. Bei telefonischen Bestellungen kann der Anbieter den Vertragsschluss von einer schriftlichen Bestätigung durch den Kunden abhängig machen.
(2) Die Laufzeit von Lizenzen beginnt – soweit vertraglich kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist – mit dem Vertragsschluss.
(3) Für manche Produkte wird auch eine Bestellung im Online-Shop bzw. im Lizenz-Portal angeboten. Diese setzt die vorherige oder gleichzeitige Registrierung durch den Kunden oder das Einrichten eines Benutzerkontos durch den Anbieter voraus. Als registrierter Kunde ist bei zukünftigen Bestellungen eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort möglich.
(4) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop oder Lizenz-Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Bei Bestellungen über den Online-Shop oder das Lizenz-Portal hat der Kunde seine Daten anzugeben (bei erstmaliger Registrierung) bzw. seine Anmelde-Daten einzugeben. Durch Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Im Falle der Annahme dieses Angebots versendet der Anbieter eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Vertrag zustande gekommen.
(1) Die Einräumung von Nutzungsrechten für die Software-Produkte des Anbieters (Überlassung auf Zeit) richtet sich nach der jeweiligen Lizenzvereinbarung und den besonderen Bestimmungen in Teil B dieser AGB.
(2) Im Falle des Erwerbs fertiger Vorlagen, Folienpakete, Grafiken, Inhaltsbausteine, Präsentationen oder Dokumente wird dem Kunden eine zeitlich unbeschränkte Lizenz ausschließlich zu eigenen Zwecken eingeräumt. Erweiterte Nutzungsrechte, beispielsweise mehrfache oder übertragbare Nutzungsrechte, bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit dem Anbieter.
(3) Für individuell für den Kunden erstellte Vorlagen, Folienpakete, Grafiken, Inhaltsbausteine, Präsentationen oder Dokumente wird dem Kunden ein unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
(4) Vom Anbieter erstellte Schulungsunterlagen (Trainings-Hand-Outs) sind nur für die Teilnehmer der jeweiligen Schulung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Webinare zur Schulung der Software-Produkte des Anbieters sind davon nicht betroffen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie Ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).
(1) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach der Produktbeschreibung und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Software für die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.
(2) Der Anbieter wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Software an veränderte Einsatzbedingungen sowie technische und funktionale Entwicklungen (z.B. Veränderung der Basissoftware oder der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems) anzupassen. Entsprechendes gilt für die Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Überlassung der Ware, bei Download ab deren Zurverfügungstellung.
(4) Im Übrigen erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(1) Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Erfüllungsort ist Düsseldorf. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder eine zu einem späteren Zeitpunkt in den Vertrag aufgenommene Bestimmung vollständig oder teilweise ungültig sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Füllung der Lücke hat eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu treten, die aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht dem Willen der Parteien am nächsten kommt, bzw. dem, was die Parteien gemäß dem Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, wenn sie den Punkt beim Eingehen dieses Vertrags bedacht hätten. Falls die Ungültigkeit einer Bestimmung auf ein in dieser Bestimmung festgelegtes Maß der Erfüllung oder Zeit (Zeitraum oder Zeitpunkt) zurückgeht, dann gilt die Bestimmung mit einem rechtlich zulässigen Maß als vereinbart, das dem ursprünglichen Maß am nächsten kommt.
(1) Die Software-Produkte des Anbieters (nachfolgend Software) sind urheberrechtlich geschützt für die Strategy Compass GmbH, Engerstraße 21, D-40235 Düsseldorf, E-Mail: info@strategy-compass.com, Internet: www.strategy-compass.com. Sie können Open-Source-Software-Komponenten enthalten, die gesonderten Lizenzbedingungen unterliegen, welche über die Software oder die Dokumentation bereitgestellt werden.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass für die Lauffähigkeit der Software der Einsatz der Microsoft Office Software in der passenden Version notwendig ist. Die vorliegende Vereinbarung umfasst diese Standardsoftware nicht. Der Kunde muss sich daher die notwendigen Rechte für die Microsoft Office Software gesondert beschaffen.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software zum Download bereit. Die Installation oder Konfiguration der Software erfolgt durch den Kunden, sofern zwischen den Parteien nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für den Vertragszeitraum das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software in dem vereinbarten Umfang – insbesondere bezüglich der Art und Anzahl der Lizenznutzer – zu nutzen (Lizenz).
(2) Der Einsatz der überlassenen Software ist im Fall der Rechner-bezogenen Lizenzaktivierung nur auf dem Rechner zulässig, auf dem die Software erstmalig installiert und freigeschaltet wurde. Eine erneute Installation der Software auf einem anderen Rechner, gleich aus welchem Grund, erfordert eine erneute Freischaltung durch den Lizenzgeber. Für jede Nutzung der überlassenen Software auf einem weiteren Rechner ist eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten.
(3) Der Einsatz der überlassenen Software ist im Fall der Benutzer-bezogenen Lizenzaktivierung nur unter dem Microsoft Windows Benutzer zulässig, für den die Software erstmalig installiert und freigeschaltet wurde. Eine erneute Installation der Software für einen andere Microsoft Windows Benutzer, gleich aus welchem Grund, erfordert eine erneute Freischaltung durch den Lizenzgeber. Für jede Nutzung der überlassenen Software für einen weiteren Microsoft Windows Benutzer ist eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten.
(4) Der Kunde darf die Software ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte weder veräußern, verleihen, vermieten oder in sonstiger Weise zugänglich machen oder die Software unterlizensieren oder öffentlich wiedergeben. Dies gilt auch für sonstige Darstellungen der Software, wie z.B. in Tutorials oder Screenshots.
(5) Die Vollversion ist erst nach Erwerb eines entsprechenden Lizenz- oder Testlizenzschlüssels einsetzbar. Im Rahmen einer 30-tägigen Demo-Version kann die Software mit eingeschränktem Umfang auch ohne Schlüssel genutzt werden.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen. Der Kunde ist – vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher unabdingbarer Rechte – nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
(7) Dem Kunden wird ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung der mit der Software ausgelieferten Standard-Vorlagen, -Folienpakete, -Grafiken, -Inhaltsbausteine, Präsentationen und -Dokumente im Rahmen von Microsoft Office Dokumenten eingeräumt. Werden Vorlagen, Folienpakete, Grafiken, Inhaltsbausteine, Präsentationen oder Dokumente speziell für den Kunden gefertigt, wird ihm insoweit ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nutzungsrecht beschränkt sich stets auf vom Lizenznehmer erstellte Microsoft Office Dokumente, ist nicht übertragbar und schließt Dokumente, die für den Weiterverkauf bestimmt sind, aus.
(8) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen des Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Anbieter zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierte Kopien der Software zu löschen sowie gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien zu löschen oder dem Anbieter auszuhändigen.
Der Kunde zahlt an den Anbieter die vereinbarte Lizenzgebühr.
(1) Soweit nicht ausdrücklich eine unbefristete Lizenz gewährt wird, gilt der Lizenzvertrag befristet für den vereinbarten Lizenzzeitraum. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
(2) Bei einer befristeten Lizenz verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, wenn nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigt oder eine abweichende Regelung getroffen wurde.
(3) Jede Kündigung des Lizenzvertrages bedarf der Textform (§ 126b BGB).
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